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Pflichtverteidiger - oder kein Pflichtverteidiger?

Pflichtverteidiger - Erfahrungen

Nachstehend möchten wir Ihnen weinen Erfahrungsbericht eines Betroffenen zur Verfügung stellen, bei dem das Verfahren an der Seite eines gerichtlich bestellten Pflichtverteidigers kein gutes Ende genommen hat.

Ein Beispiel:

 

„Gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern geführt. Zwei meiner Nichten hatten mich beschuldigt, sie vor vielen Jahren sexuell missbraucht zu haben. Die Vorwürfe waren absurd, ich habe mich dann an einen Anwalt aus meiner Stadt gewandt denn ich war der Meinung wenn ich nichts gemacht habe, kann mir auch nichts passieren. Der Anwalt war nett und hat mir angeboten, das Verfahren als Pflichtverteidiger zu machen, ich müsse dann auch nichts bezahlen hieß es. Dem habe ich dann erst einmal zugestimmt. Wir haben dann die Akten beantragt und als die Akten kamen wollte ich das ganze dann ausführlich besprechen, hatte mir etwas vorbereitet und Zeugen notiert.

In dem Gespräch mit dem Pflichtverteidiger kam es mir dann das erste Mal komisch vor: die Akte wollte er mir nicht geben, was mir damals in Ordnung erschien da ich die Abläufe in Strafverfahren nicht kenne. Er hat mir dann sinngemäß gesagt was darin steht, sich aber für das was ich zu sagen hatte eigentlich gar nicht interessiert. Er meinte dann dass es „strategisch sinnvoll“ wäre erst einmal nichts zu sagen. Ich habe das damals schon komisch vor und heute denke ich er hatte einfach keine Lust irgendetwas zu machen aber ich habe ihm dann vertraut. Er hat dann der Staatsanwaltschaft einfach nur in einem Satz mitgeteilt, dass ich zu den Vorwürfen schweige. Mein Gefühl ist dann immer schlechter geworden. Ich habe häufig angerufen und wollte wissen was es neues gibt, erweitern aber telefonisch für mich nicht mehr erreichbar. Irgendwann kam dann eine Anklageschrift vom Gericht, habe dann aufgeregt meinen Pflichtverteidiger angerufen aber er war da offenbar im Urlaub. Als ich ihn dann nach zwei Wochen doch erreicht habe sagte er zu mir, dass er schon mit dem Staatsanwalt gesprochen habe und einen Deal aushandeln konnte. Ich solle die Taten einräumen und würde dann im Gegenzug nur eine Haftstrafe von drei Jahren bekommen, was für mich gut wäre da die Staatsanwaltschaft eigentlich noch mehr wollte. Mehr könne er nicht für mich tun, ich solle das Angebot annehmen.

Da hat es mir dann gereicht und ich habe mich im Internet nach einem richtigen und engagierten Strafverteidiger mit guten Bewertungen und einer anständigen Reputation umgesehen. Ich bin dann auf die Kanzlei Nikolai Odebralski – bundesweite Strafverteidigung gestoßen. Hierhin habe ich dann an einem Freitag Abend eine Mail geschrieben und direkt am Samstagmorgen eine sehr umfangreiche Antwort bekommen. Herr Odebralski hat dann die Sache übernommen, die Akten angefordert und mir die Akten dann auch digital vollständig zur Verfügung gestellt, dann wusste ich das erste Mal auch, was man mir überhaupt vorwirft. Ich habe die Angelegenheit dann mit ihm im Detail durchgesprochen und gemerkt, dass er die Akten auch wirklich durchgearbeitet hatte und mit mir inhaltliche Dinge besprechen konnte, was meinen Pflichtverteidiger vorher nicht gemacht hat.

Wir haben dann eine umfangreiche Erklärung zur Verteidigung verfasst, alle Widersprüche herausgearbeitet und dann beantragt, die Anklage fallen zu lassen. Zwei Monate später kam dann vom Gericht die erlösende Nachricht: das Verfahren wird nicht eröffnet und die Sache eingestellt.

Im Nachhinein bin ich mir sicher, dass das Ganze mit einem Pflichtverteidiger sicherlich anders gelaufen wäre“

Michael B. aus Essen

 

Häufig konnten wir bei derartigen Verfahren im Rahmen der nächsten Instanz oder auch während eines laufenden Verfahrensabschnitts das sprichwörtliche Ruder noch einmal herumreißen und durch engagierte und motivierte Strafverteidigung optimale Ergebnisse für unsere Mandanten erreichen.